Leistungsvertrag    
   




Leistungsvertrag mit der Gemeinde Suhr
Suhrer Kinder sind berechtigt, um anteilmässige Gemeindebeiträge zu ersuchen.



Gesuchstellung: In der Gemeinde Suhr gilt das Antragsprinzip, d.h. ohne Antrag kein Beitrag! Eine Anmeldung hat nur einmal pro Steuerjahr zu erfolgen. Mit dem Gesuch sind einzureichen:




 
  • Letzte definitive Steuerveranlagung (nur wenn sie der Abteilung Steuern noch nicht vorliegt). Quellensteuerpflichtige Personen haben ihr Einkommen mit einer Bescheinigung des Kantonalen Steueramtes zu belegen.
 
  • Bei Scheidung oder Trennung: Kopie Scheidungsurteil oder Trennungsurteil
 
  • Kopie Betreuungsvertrag



Die Rechnungen mit Zahlungsnachweis für die Betreuungskosten reichen die Eltern jeweils an die Abteilung Steuern Suhr ein.




Formulare:                                                        
Infos, Antragsformulare und Zusatzblätter können sie auf der Webseite www.suhr.ch im Register „Verwaltung / Dienstleistungen“ unter dem Stichwort „Familienergänzende Kinderbetreuung“ herunterladen.